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AllgemeinStadt Mechernich

Wahlbriefe rechtzeitig abschicken

Spätestens Mittwoch, 22. September, sollte der Wahlbrief zur Post gebracht werden – Alternativ im Rathaus abgeben oder in den dortigen Briefkasten werfen, bis 18 Uhr am Wahlsonntag, 26. September – Briefwahl kann bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, beantragt werden

Mechernich – Die Stadt Mechernich appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den Weg zu bringen. „Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die nicht bis zum 26. September 2021 um 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, darauf weist Manuela Holtmeier vom Mechernicher Wahlteam hin.

Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, rät Manuela Holtmeier, die Hinweise in dem Merkblatt zu beachten, das den Wahlunterlagen beiliegt. Demnach gehört der ausgefüllte Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag. Dieser muss zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Der kann dann kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post zurückgesandt werden, so Holtmeier weiter.

Alternativ im Rathaus abgeben

Spätestens am Mittwoch, 22. September, sollte der Wahlbrief abgeschickt werden. Innerhalb Deutschlands werde der Wahlbrief der Heimatgemeinde dann noch rechtzeitig zugestellt. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten aber verpasst hat, wird noch eine Lösung geboten: derjenige kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahlsonntag (26. September) um 18 Uhr direkt im Mechernicher Rathaus abgeben oder in den dortigen Briefkasten werfen.

Wer kurzentschlossen noch Briefwahl beantragen möchte, kann das beim Briefwahldienst im Mechernicher Rathaus noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr. Wer den Antrag persönlich stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Manuela Holtmeier: „Beim Briefwahldienst werden die Unterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern dann unmittelbar ausgehändigt. Sie können die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausüben.“

In bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können bis Sonntag, 26. September, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.

pp/Agentur ProfiPress