Aktuelles

ProfiPress

Agentur für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, journalistische und redaktionelle Dienstleistungen.

AllgemeinStadt Mechernich

Tonnen nicht an Straße stehen lassen

Vorzeitiger Abzug von Abfallbehältern für Rest- und Bioabfall (Mietgefäße) durch die Firma Schönmackers nicht zulässig

Mechernich – Wie bereits in der Pressemitteilung der Stadt Mechernich zum Thema „Entsorgerwechsel“ am 26. Oktober angekündigt, erfolgen heute weitere Informationen zum geplanten Tonnenabzug der Firma Schönmackers.

Die Firma Schönmackers wird ab 1. Januar 2022 nicht mehr für die Abfuhr der Bio- und Restmülltonne zuständig sein. Die Firma Schönmackers bekam nach einer EU-weiten Ausschreibung nicht mehr den Zuschlag für die Entsorgung, da ein günstigeres Angebot zur Sammlung und zum Transport von Bio- und Restmüll vorlag.

Leider konnte weder die neu zuständige Firma RMG noch die neun Kommunen eine Einigung mit der Firma Schönmackers dahingehend erzielen, die Mülltonnen, welche Eigentum der Firma Schönmackers sind, zu übernehmen, sodass in den neun Kommunen nun rund 47.000 Tonnen getauscht werden müssen.

Bio- und Restmülltonnen dürfen laut Vertrag von der Firma Schönmackers erst ab Januar 2022 eingezogen werden, darauf weist die Stadt Mechernich hin. Foto: Maik Schwertle/pixelio.de/pp/Agentur ProfiPress

Die Firma Schönmackers beabsichtigt nunmehr, einen Abzug der Tonnen schon vor dem 31. Dezember 2021. Übergangsweise sollen dann alle Betroffenen die Möglichkeit haben, Papiersäcke am Betriebshof der Firma Schönmackers in Mechernich abzuholen und diese bis zum 31. Dezember 2021 zur Abfuhr des Bio- und des Restmülls an die Straße zu stellen.

Dieser Vorgehensweise stimmen die Stadt Mechernich als Auftraggeber und ausschreibende Stelle sowie die betroffenen, weiteren Kommunen nicht zu und weisen darauf hin, dass die Firma Schönmackers vertraglich bis zum 31. Dezember 2021 ihre Entsorgungsdienstleistung wahrzunehmen und bis zu diesem Zeitpunkt auch die Mülltonnen zur Verfügung zu stellen hat.

Demnach sollten Sie sich nicht auf einen frühzeitigeren Abzug der Bio- und Restmülltonnen der Firma Schönmackers einlassen und die Tonnen nicht an der Straße stehen lassen.

Die Firma Schönmackers ist verpflichtet, die Tonnen bis zum 31. Dezember 2021 ordnungsgemäß zu entleeren. Demnach besteht auch keine Notwendigkeit, sich Papiersäcke auf dem Betriebshof der Firma Schönmackers zu besorgen. Ein Abzug der Tonnen durch die Firma Schönmackers darf vertragsgemäß demnach erst ab Januar 2022 erfolgen. Achten sie daher darauf ihre Tonnen bis Ende 2021 nach Entleerung sofort wieder auf ihr Grundstück zu ziehen.