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Fördergeld für Sportstätten

Eigentümer und wirtschaftliche Träger von Sportstätten können profitieren – Ideen für Umsetzung gesucht

Von Mirco Meuser

Mechernich – Ein modernisiertes Vereinsheim, verbesserte Kabinen oder eine neue Flutlichtanlage. All das könnte bald auch in Mechernich Realität für Sportvereine werden. Bei einer Infoveranstaltung am Mittwoch in der Aula des Gymnasiums am Turmhof hat Markus Strauch, Geschäftsführer des Kreissportbundes Euskirchen, das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Bei einer Infoveranstaltung wurde das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ vorgestellt. Ziel ist es, Vereinen, die Eigentümer oder Träger von Sportanlagen sind, Gelder für die Sanierung zukommen zu lassen. Foto: Mirco Meuser/pp/Agentur ProfiPress

Zunächst ging es um die Ziele des Förderprogramms wie den Abbau des Modernisierungsstaus, die digitale Modernisierung oder die Barrierefreiheit. „Das große Ziel ist es, Vereine zukunftsfähig, auch gegenüber Konkurrenten und Mitbewerbern, aufzustellen, sodass sie optimal in die Zukunft und die weitere Arbeit starten können“, fasste Strauch die Gründe zusammen. Auch Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, energetische Sanierung oder Unfallvermeidung und -vorbeugung sind förderbare Aspekte.

Die Vereine sollen zudem möglichst unkompliziert an die Fördergelder kommen. „Die Staatskanzlei und der Landessportbund haben zusammen versucht, für die Sportvereine einen möglichst geringen bürokratischen Aufwand zu erzeugen“, so Strauch und ergänzte: „Unter 100.000 Euro ist alles relativ unbürokratisch, darüber müssen wir ein paar Bedingungen des Landes NRW erfüllen.“

Pachtverträge müssten erst geschlossen werden

Nicht jeder Verein kann jedoch einen Anteil des für Mechernich vorgesehenen Fördergeldes in Höhe von 369.230 Euro in Anspruch nehmen. Der zu Fördernde muss nämlich zum einen über eine Doppelmitgliedschaft im Kreis- oder Stadtsportbund und im zuständigen Fachverband des Landessportbundes verfügen. Zum anderen sollten Vereine entweder Eigentümer der Sportstätte oder durch einen mindestens zehnjährigen Miet- oder Pachtvertrag als wirtschaftlicher Träger für eine solche Anlage zuständig sein. Ein solcher Vertrag kann aber bis zur Antragstellung noch abgeschlossen werden.

Markus Strauch, Geschäftsführer des Kreissportbundes Euskirchen, präsentierte die Voraussetzungen und den Ablauf für den Erhalt der Fördergelder. Foto: Mirco Meuser/pp/Agentur ProfiPress

Für viele Vereine im Stadtgebiet sind solche Voraussetzungen aber nicht gegeben, sie haben lediglich Nutzungsverträge für die Anlagen der Stadt. „Darum hat man im Nachhinein festgehalten, dass auch Teile einer Anlage verpachtet werden können. Damit wären dann den Möglichkeiten keine Grenzen gesetzt. Man könnte so zum Beispiel auch Flutlichtanlagen verpachten“, schlug der städtische Fachbereichsleiter Holger Schmitz den Vereinen vor. „Es ist auch denkbar, Teile einer Sportanlage wie das Vereinsheim oder die Laufbahn als wirtschaftlicher Träger zu pachten“, verwies der Geschäftsführer des Kreisportbundes auf weitere Möglichkeiten, um den Zuschuss zu bekommen.

„Wir würden diese Pachtverträge dann entsprechend prüfen“, versprach Markus Strauch, der im selben Atemzug allerdings auch mahnte: „Sie müssen sich als Verein überlegen, ob sie dieses Risiko möglicherweise eingehen.“ Ein solcher Pachtvertrag bedeutet nämlich auch, dass die anfallenden Folgekosten für geförderte Projekte für mindestens zehn Jahre dann beim pachtenden Verein liegen würden. „Da müssen wir uns mal im Einzelfall mit dem Verein und dem Stadtsportbund an einen Tisch setzen und durchrechnen, ob sich das lohnt“, so Schmitz.

Eigenanteil notwendig

Neben infrastrukturellen Maßnahmen können aber auch Ausstattungsgegenstände unter die förderfähigen Maßnahmen fallen. „Der Haken daran ist, dass ein Ausrüstungsgegenstand einen Einzelwert von 250 Euro haben muss“, teilte Strauch mit, „aber wenn sie das einfach oder kreativ durchdenken, finden sich auch für Ausrüstungsgegenstände Lösungsmöglichkeiten.“

Bei der Präsentation wurde auch der Verfahrensablauf dargestellt. Foto: Mirco Meuser/pp/Agentur ProfiPress

Für die Projekte gibt es eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro. Bei Förderhöhen von 10.000 Euro bis 100.000 Euro gibt es eine Förderquote von 50 bis 90 Prozent, sollte sich die Summe im Bereich von 100.001 Euro bis 1.000.000 Euro befinden liegt die Quote bei 50 bis 85 Prozent. Es ist immer ein Eigenanteil zu zahlen, der sich je nach Antragssumme erhöhen wird.

Neben den Eigenmitteln des Vereins können aber auch andere Wege zum Stemmen des Eigenanteils genutzt werden. „Sie können zum Beispiel auch über die Kommunalrichtlinie, also eine Förderung des Bundes, weitere Gelder bekommen“, teilte Strauch mit. Auch bürgerliches Engagement kann als Eigenleistung mit in den Eigenanteil fließen.

Claßen lobt Arbeit des Stadtsportbundes

Im ersten Schritt des Verfahrensablaufs müssen Vereine die Voranträge, bestehend aus einer Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan, an den Stadtsportbund Mechernich und zur Kenntnis beim Kreissportbund Euskirchen einreichen. Zudem müssen die Voranträge im Förderportal des Landessportbundes NRW (https://foerderportal.lsb-nrw.de) eingestellt werden. Auf Grundlage dessen erstellt der Stadtsportbund Mechernich ein abgestimmtes und priorisiertes Gesamtkonzept, das dem KSB Euskirchen zugesendet wird. „Der Bürgermeister muss dann ein so genanntes Benehmen ausstellen“, berichtet Strauch über den weiteren Vorgang. Als Abschluss der ersten Stufe wird das Konzept bei der Staatskanzlei vorgelegt.

Stadtdezernent Ralf Claßen richtet sich mit der eindrücklichen Bitte an die Vereine, sich bei Interesse an den Fördergeldern rechtzeitig bei der Stadt zu melden. Foto: Mirco Meuser/pp/Agentur ProfiPress

In der zweiten Stufe werden der Vorantrag und die Förderentscheidung durch die Staatskanzlei geprüft. Danach erhalten die Vereine Förderinformationen oder einen Förderbescheid, was zur Freischaltung des Zuwendungsantrages führt. Dieser kann dann bei der NRW.Bank beantragt werden. Sollte der Antrag bestätigt werden erfolgt die Auszahlung der Fördergelder nach Raten. Zum Schluss muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden.

Zum Infoabend kamen einige Vertreter von Sportvereinen. Foto: Mirco Meuser/pp/Agentur ProfiPress

„Wir bitten jeden Verein, der etwas plant, sich rechtzeitig bei uns zu melden“, appellierte der Dezernent der Stadt Mechernich, Ralf Claßen, an die Vereinsvertreter. Zudem machte er deutlich, dass die Stadt dem Abschluss von Pachtverträgen offen gegenüberstehe. Bei entsprechendem Interesse der Vereine mit kreativen Ideen bat er um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachbereichsleiter der Verwaltung, Holger Schmitz. Claßen stellte zudem die Arbeit des Stadtsportbundes Mechernich, der vom Vorsitzenden Matthias Vogelsberg und Stefan John vertreten wurde, in den Fokus: „Die Arbeit, die auf den Stadtsportbund in nächster Zeit zukommt, wird von Ehrenamtlern gemacht. Das sollte an der Stelle auch mal gelobt werden.“ Die Frist für die ersten Voranträge läuft noch bis Mittwoch, dem 30. September.

pp/Agentur ProfiPress