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Elektronische Buchführung kann jeder richtig machen

Die Kreishandwerkerschaft Rureifel und die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhpg Euskirchen informieren am Mittwoch, 21. März, 18.30 Uhr, in Zülpich über die Anforderungen an ordnungsgemäße elektronische Buchführung nach GoBD

Kreuzau/Zülpich – Das Thema GoBD, also die ordnungsgemäße Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sollte mittlerweile bei jedem Betrieb, egal ob groß oder klein, bekannt sein. Doch wie die Kreishandwerkerschaft Rureifel und die mit ihr seit rund 20 Jahren eng verbundene Euskirchener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhpg feststellten, ist das mitnichten so. „Bitte helft uns, einen klaren Blick zu bekommen“, hört die Kreishandwerkerschaft immer wieder von Betrieben.

Aus diesem Grund geben die Kreishandwerkerschaft und die dhpg am Mittwoch, 21. März, 18.30 Uhr, in der Bürgerbegegnungsstätte Martinskirche, Normannengasse 9 in Zülpich, unter dem Titel „GoBD – Was Sie jetzt tun müssen!“ Informationen und Hilfestellungen, wie Betriebe die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und sonstige Aufzeichnungen erfüllen können.

Diese Anforderungen, die die Finanzverwaltung an Betriebe stellt, gelten bereits seit Anfang 2015. „Viele Betriebe wissen auch von den neuen Verpflichtungen, haben sie aber nicht umgesetzt“, berichtet Uwe Günther, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Rureifel, die 2006 aus der Fusion der Kreishandwerkerschaften Düren und Euskirchen hervorging und seit 2008 ihren Sitz in Kreuzau hat.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thomas Nöthen (dhpg Euskirchen, l.) und Uwe Günther, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Rureifel, laden Betriebe zum Informationsabend nach Zülpich ein. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

An dem Informationsabend in Zülpich sollen die Teilnehmer informiert werden, worauf es ankommt, um so möglichen Schaden von den Unternehmen abzuwehren. Denn im schlimmsten Fall droht Betrieben bei falscher Anwendung und zum Beispiel fehlender Verfahrensdokumentation eine nachteilige Schätzung durch das Finanzamt, die immer zulasten der Betriebe geht. „Und das ist nicht das, was die Unternehmen wollen“, weiß Günther.

„Die Finanzverwaltung setzt sich vermehrt mit dem elektronischen Handwerkszeug der Betriebe auseinander“, erklärt Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der dhpg Euskirchen, der mit seinem Kollegen Markus Müller von dhpg IT-Services GmbH Referent des Abends sein wird.

Die beiden Experten wollen die für die Unternehmen wichtige Frage „Wie muss ich in Zukunft mit der EDV umgehen, wenn es um buchführungsrelevante Dinge geht?“ beantworten. Denn während die Prüfer sich früher die Bücher beim Steuerberater angesehen haben, verlangen sie heute Einblicke in die Computer und Vorsysteme der Betriebe. Sind Rechnungen und sonstige Buchungsunterlagen so gespeichert, dass sie im Nachhinein nicht manipuliert werden können? Womit werden Rechnungen geschrieben? Wie verschicke ich sie? Wie sichere ich meine Daten?

Diese Fragen muss der Betriebsinhaber beantworten können. „In Nordrhein-Westfalen hat die Finanzverwaltung bereits Fachprüfer IT ausgebildet“, weiß Thomas Nöthen. „Unternehmer, die ihre Abläufe in einer Verfahrensdokumentation beschreiben, können hier punkten.“

Thomas Nöthen: „Wir zeigen an diesem Abend, dass jeder eine Verfahrensdokumentation erstellen kann.“ Uwe Günther ergänzt: „Wir wissen, dass Betriebe das Thema Dokumentation als Bürokratiemonster empfinden und es dem Unternehmen keinen direkten Gewinn bringt. Deshalb wollen wir zeigen, dass diese Verfahrensdokumentation mit relativ einfachen Mitteln erstellt werden kann. Jeder kann das schaffen. Entscheidend ist, damit anzufangen.“

Zur Veranstaltung anmelden können sich Betriebe bis Freitag, 2. März, unter der Rufnummer 02422/50239-0, der Faxnummer 02422/50239-30 oder per E-Mail an ute.marx@handwerk-rureifel.de.

pp/Agentur ProfiPress