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Rücksichtnahme im Wald das A und O

Wanderer, Spaziergänger, Reiter und Radfahrer müssen miteinander auskommen – Spezielle Mountainbike-Routen auch im Kaller Gemeindegebiet

Kall – Waldgebiete sind besonders schützenswerte Landschaften, denn sie sind Lebensraum für die hiesige Flora und Fauna. Gleichzeitig sind Wälder gerade in der derzeitigen pandemischen Lage sehr beliebt für Ausflüge, sei es zu Fuß, auf dem Pferd oder mit dem Fahrrad. Deshalb gelten im Wald natürlich besondere Regeln.

„Es sollte eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Nutzer geben, das schließt auch Spaziergänger ein“, sagte Kalls Ordnungsamtschef Harald Heinen. Besonders in der seit April und bis Juni andauernden Brut- und Setzzeit sollen außerdem Hundebesitzer ihre Tiere anleinen und Reiter auf jeden Fall auf den Wegen bleiben.

Aber welche Regeln gelten überhaupt für Reiter im Wald? Seit dem 1. Januar 2018 ist laut Landesnaturschutzgesetz NRW das Reiten im Wald grundsätzlich auf allen privaten Straßen und auf befestigten und naturfesten Wegen erlaubt – damit sind Wege gemeint, die ganzjährig von normalen Autos (also keine Geländewagen) befahren werden können. Darüber hinaus gibt es spezielle Reitwege.

Reiten im Wald ist auf befestigten und naturfesten Wegen grundsätzlich erlaubt. Foto: Sarah Winter/pp/Agentur ProfiPress

In Waldgebieten im Kreis Euskirchen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, kann der Kreis Euskirchen Allgemeinverfügungen erlassen, dass das Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt ist. So ist gewährleistet, dass sich Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer inklusive Mountainbiker und Reiter möglichst wenig begegnen. In Kall befindet sich allerdings keines dieser Gebiete.

Es gilt allerdings: Wer auf Wegen in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss auf beiden Seiten des Pferdes ein Reitkennzeichen führen, das Pferdehalter bei der Zahlung der Reitabgabe erhalten. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen ausreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet wird.

Untersagt ist das Reiten und auch das Radfahren außerhalb von Straßen und Wegen in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen und innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen, sofern der Kreis Euskirchen keine Ausnahmen zulässt. Kommt es durch Radfahrer oder Reiter zu nicht unerheblichen Schäden, muss der Kreis Euskirchen diesen ersetzen.

Im Buchenwäldchen am Ortsrand von Scheven hat die Grünkolonne zuletzt Wege geschottert, die von Pferden in Mitleidenschaft gezogen worden waren, und ein Verbotsschild aufgestellt. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Im Buchenwäldchen am Ortsrand von Scheven in Richtung Kalenberg hat zuletzt die Grünkolonne Wege mit Schotter ausgebessert und ein Verbotsschild für Pferde aufgestellt, weil dort wiederholt Reiter den schmalen Pfad genutzt hatten, der dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Für Radfahrer und besonders Mountainbiker gilt: Sie dürfen nur auf den Wegen fahren, es gilt die Straßenverkehrsordnung. Da Waldwege aber in erster Linie der Forstwirtschaft dienen, in der oft schweres Gerät eingesetzt wird, kann es zu matschigen und aufgewühlten Wegen kommen, die nur mit Vorsicht zu befahren sind.

Harald Heinen weiß: „Für Mountainbiker gibt es im Kreis Euskirchen besondere Strecken.“ Diese befinden sich auf der Internetseite www.freifahrt-eifel.de. Einige dieser Strecken führen auch durch Kaller Gemeindegebiet. Sie heißen „Rahmenbrecher“, „Saubermann“, „Wadenbeißer“, „Trail-Artisten“ und „Aufwärmrunde“.

pp/Agentur ProfiPress