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Quarantäne wird teilweise aufgehoben

Am 15. Juli Positiv-Getestete der Flüchtlingsunterkunft in Mechernich dürfen sich gemäß neuen RKI-Vorgaben wieder außerhalb des Geländes frei bewegen – Im abgesonderten Bereich gibt es zwei weitere Corona-Fälle

Mechernich – Beim dritten und jüngsten Test in der Flüchtlingsunterkunft in Mechernich (Friedrich-Wilhelm-Straße) sind zwei weitere positive Fälle zu verzeichnen. Dennoch kann die Quarantäne in Teilbereichen der Einrichtung aufgehoben werden, wie das Gesundheitsamt im Kreis Euskirchen mitteilt.

Das betrifft vor allem die Personen, die am 15. Juli erstmals positiv auf das Corona-Virus getestet worden waren. Sie dürfen die Einrichtung nun auch wieder verlassen.

Ein Teil der Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in Mechernich kann die Einrichtung nun wieder verlassen, teilt das Euskirchener Kreis-Gesundheitsamt mit. Foto: Archiv/pp/Agentur ProfiPress

Christian Ramolla, der Leiter des zuständigen Euskirchener Kreis-Gesundheitsamtes, erklärt dazu: „Die neuesten RKI Vorgaben gehen davon aus, dass bei unkompliziertem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Beginn der Symptome beziehungsweise zehn Tage nach Diagnose keine Ansteckungsgefahr mehr von COVID-19 Patienten ausgeht.“

Aufgehoben wurde die Quarantäne ebenfalls für all diejenigen, deren Ergebnis bei allen drei Tests negativ ausfiel.

„Die Menschen, die jetzt noch in häuslicher Absonderung oder Quarantäne sind, ziehen in die zweite Etage der Flüchtlingsunterkunft“, berichtet Silvia Jambor vom Ordnungsamt der Stadt Mechernich.

pp/Agentur ProfiPress