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Ortsumgehung Roggendorf und A 1 haben Priorität

„Vordringlicher Bedarf“ – Bis 2019 Fertigstellung des Vorentwurfs für die Ortsumgehung

Mechernich-Roggendorf – Das NRW-Verkehrsministerium hat jetzt den Masterplan zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) veröffentlicht, der als Blaupause für dessen Umsetzung gilt. Wie der Euskirchener Landtagsabgeordnete Klaus Voussem informiert, befinden sich an prominenter Stelle im Masterplan in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ auch zwei Projekte aus dem Kreis Euskirchen. Dies sind der Lückenschluss der Autobahn 1 zwischen Blankenheim und Adenau sowie die Ortsumgehung Roggendorf (B266). Damit stehen zwei Projekte aus dem Kreis Euskirchen unter den acht Straßenbauprojekten im Regierungsbezirk Köln.

Insgesamt hat der Bundesverkehrswegeplan für NRW ein Volumen von rund 20 Milliarden Euro und umfasst mehr als 200 Projekte. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von dessen Priorisierung, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab.

Langersehnt ist die geplante Umgehung für Roggendorf, die im gerade vorgestellten Masterplan zum Bundesverkehrswegeplan an vorrangiger Stelle steht. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Im Ranking der acht Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Köln nehme der A-1-Lückenschluss Platz eins ein, die Ortsumgehung Roggendorf stehe an vierter Stelle, erklärte Klaus Voussem auf Nachfrage der Agentur ProfiPress. Diese Rangordnung bedeute, dass bis Ende 2019 tatsächlich die Fertigstellung des Vorentwurfes für die Umgehungsstraße vorgesehen sei, der sich dann das Planfeststellungsverfahren anschließe.

Ein Vorentwurf für die Umgehung ist seit Juli 2013 in Bearbeitung, die Projektkosten belaufen sich auf 6,6 Millionen Euro, die städtebauliche Bedeutung ist laut Projektbeschreibung als „hoch“ angesetzt. Durch eine Ortsumgehung würde die Roggendorfer Ortsdurchfahrt nach der Verkehrsuntersuchung des Ing.-Büros Vertec aus dem Jahre 2008 (Prognosehorizont 2020) um 85 bis 90 Prozent entlastet.

Der letzte BVWP stammt aus dem Jahr 2003, der vorhergehende wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1992 beschlossen. Der nun vorliegende BVWP 2030 stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Vorgesehen ist, die als „vordringlich“ eingestuften Vorhaben – also auch die Ortsumgehung Roggendorf – bis zum Jahr 2030 umzusetzen bzw. zu beginnen.

pp/Agentur ProfiPress