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Neue Notdienstpauschale

Tierhalter müssen außerhalb der normalen Öffnungszeiten bei Tierarzbesuchen tiefer in die Tasche greifen – Reiner Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins in Mechernich, betrachtet neue Verordnung mit Sorge

Mechernich/Kreis Euskirchen – Tierhalter müssen ab dem neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen, wenn sie den Notdienst für Hund, Katze und Co. in Anspruch nehmen, darauf weist Reiner Bauer hin, Vorsitzender des Tierschutzvereins in Mechernich.

Demnach sind Kliniken und Tierarztpraxen verpflichtet, im Notdienst eine Pauschale in Höhe von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und der tatsächlichen Behandlungskosten zu erheben. Grundlage dazu bildet ein Beschluss des Bundesrates.

Tierhalter müssen ab dem neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen, wenn sie den Notdienst für Hund, Katze und Co. in Anspruch nehmen, darauf weist Reiner Bauer hin, Vorsitzender des Mechernicher Tierschutzvereins. Foto: Sarah Winter/pp/Agentur ProfiPress

Reiner Bauer sieht das mit Sorgen: „Welcher armer Rentner, der sein Tier liebt, kann sich das noch leisten. Etliche Tiere werden dadurch leiden müssen, weil der Besitzer lieber bis zu den normalen Öffnungszeiten wartet.“

Die Notdienstpauschale darf laut Verordnung berechnet werden in der Nacht (von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages), an Wochenenden (von freitags 18 bis montags 8 Uhr) sowie an gesetzlichen Feiertagen.

Mit der neuen Gebührenregelung soll die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden.

pp/Agentur ProfiPress