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LVR unterstützte Arbeitgeber mit 880.000 Euro

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Stadt Mechernich und im Kreis Euskirchen werden vom Landschaftsverband gefördert – Inklusionsamt veröffentlicht Jahresbericht 2019/2020 – Insgesamt flossen rund 50 Millionen für die Beschäftigung Schwerbehinderter im Rheinland

Mechernich/Kreis Euskirchen – Im Jahr 2019 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben Arbeitgeber im Kreis Euskirchen in 363 Fällen mit mehr als 880.000 Euro zur Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen unterstützt.

Für behindertengerechte Arbeitsplätze setzen sich nicht nur beispielsweise die Nordeifelwerkstätten ein – hier bei einem Festakt zum Jubiläum mit Zülpichs Ehrenbürgermeister Joseph C. Rhiem – sondern auch „ganz normale“ Firmen und Unternehmen in der Stadt Mechernich und im Kreis Euskirchen. Das LVR-Integrationsamt unterstützte sie im vergangenen Wirtschaftsjahr mit knapp 900.000 Euro. Foto: Archiv Agentur ProfiPress/pp

Von den Mitteln wurden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht gestaltet. Rheinlandweit waren es insgesamt mehr als 38,5 Millionen Euro in 8.579 Fällen. Hinzu kommen mehr als 11,5 Millionen Euro, die schwerbehinderte Menschen im Rheinland beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen erhielten.

„Arbeit schafft Selbstbewusstsein“

Das geht aus dem neuen Jahresbericht 2019/2020 des LVR-Inklusionsamtes hervor, der dem „Bürgerbrief“ der Stadt Mechernich vorliegt.  „Eine sinnvolle Tätigkeit mit eigenem Verdienst stärkt das Selbstbewusstsein, bringt Anerkennung und auch gesellschaftliche Teilhabe“, erklärte Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, der Redaktion.

Die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung sei daher das oberste Ziel des LVR-Inklusionsamtes und seiner Fachdienste bei den Kreisen und Städten im Rheinland. Viele Menschen mit einer Schwerbehinderung verfügten über Qualifikationen, von denen Arbeitgeber profitieren.

„Eine sinnvolle Tätigkeit mit eigenem Verdienst stärkt das Selbstbewusstsein, bringt Anerkennung und auch gesellschaftliche Teilhabe“, erklärte Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, der Redaktion des Mechernicher „Bürgerbriefs“. Foto: Heike Fischer/LVR/pp/Agentur ProfiPress

Auch in Zeiten der Pandemie berate und fördere der Landschaftsverband Rheinland daher weiterhin zuverlässig in Kooperation mit den Rehabilitationsträgern wie Arbeitsagentur und Rentenversicherung. Insgesamt lebten zum 31. Dezember 2019 im Kreis Euskirchen 19.555 Menschen mit einer Schwerbehinderung, im Rheinland 1.005.041. Der Anteil der Behinderungen nehme ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung seien älter als 45 Jahre.

In 2018 waren im Arbeitsagenturbezirk Brühl 6.260 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt (Rheinland: 193.199). Die Arbeitgeber erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,1 Prozent (Rheinland: 5,4 Prozent), die damit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent liegt.

Das LVR-Inklusionsamt erhebt eine Ausgleichsgabe von Arbeitgebern, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, davon aber nicht mindestens fünf Prozent mit Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Arbeitgeber sollen damit motiviert werden, schwerbehinderte Menschen einzustellen.

Wer nicht beschäftigt, muss zahlen

Das LVR-Inklusionsamt hat 2019 für das Erhebungsjahr 2018 von 9.547 Arbeitgebern im Rheinland rund 87,8 Millionen Euro Ausgleichsabgabe erhoben. Davon wurden mehr als 15 Millionen Euro an die Fachstellen im Rheinland zugewiesen, mehr als 17 Millionen flossen in den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe unterstützt das LVR-Inklusionsamt unter anderem die Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen ist die Förderung von Inklusionsbetrieben, die auf 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschäftigen. Ende 2020 gab es im Kreis Euskirchen fünf anerkannte Inklusionsbetriebe mit 112 Arbeitsplätzen, davon 60 für Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Beratung zur behinderungsgerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes vor Ort, hier mit einem Schweißer (l.), der eine Armprothese und einen speziellen Schweißtisch zur Erledigung seiner Arbeit erhalten hat. Rechts Mitarbeiter des Technischen Beratungsdienstes des LVR-Inklusionsamtes und die Kollegin der örtlichen Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Foto: Heike Fischer/LVR/pp/Agentur ProfiPress

In 2019 hat der Technische Beratungsdienst des LVR-Inklusionsamtes 1.010 Betriebe im Rheinland besucht und 1.614 arbeitsplatzbezogene Stellungnahmen erstellt. Jedes Gutachten steht für die langfristige Sicherung eines Arbeitsplatzes. Der Technische Beratungsdienst unterstützt in allen Fragen rund um die Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung hinsichtlich des Einsatzes von Technologie, die Behinderungen ausgleichen. Die Beratung ist immer einzelfallbezogen und zielt auch auf betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen zum Erhalt oder zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze für behinderte Menschen ab.

Im Rheinland nimmt das LVR-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch.

Behindertengerechte Einrichtung

Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Kosten für die Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes werden nicht aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese trägt der LVR.

Der aktuelle Jahresbericht 2019/2020 bietet einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist kostenlos als PDF-Datei unter www.publikationen.lvr.de erhältlich beziehungsweise kann dort als Printausgabe bestellt werden.

www.inklusionsamt.lvr.de

Michael Sturmberg/LVR/pp/Agentur ProfiPress