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„Kinder sind uns einige Klicks voraus“

Veranstaltung für Eltern in der Grundschule Kall zum Thema Gefahren im Internet – Melanie Houf von der Kreispolizei informierte umfangreich, verständlich und kurzweilig

Kall – Kennen Sie Joel Horn? Der Schüler aus Österreich hat 2010, im Alter von 13 Jahren, den Freitod gewählt. Zuvor war er drei Jahre lang im angeblich sozialen Netzwerk Facebook von anderen Kindern gehänselt, verleumdet und beleidigt worden. Cyber-Mobbing nennt das der Experte heute. Und Joels Schicksal ist kein Einzelfall, wie Melanie Houf von der Kreispolizeibehörde Euskirchen weiß.

Rund 200 Elternteile hatten sich zum Vortrag „Wie begleite ich mein Kind ins Internet“ angemeldet. Ausrichter war die Grundschule Kall, die auch Eltern der Grundschulen Sistig und Schleiden eingeladen hatte. Und in einer äußerst kurzweiligen Zweieinviertelstunde, in der Houf über Gefahren von Apps und Datenschutz bei Smartphones und im Internet berichtete, aber auch zahlreiche wertvolle Tipps gab, kam man als Elternteil zu dem Schluss: Mein Kind bekommt bis zur Volljährigkeit kein Smartphone und Internetverbot. Bücher und Gesellschaftsspiele waren doch früher auch schön.

Melanie Houf ist Mitarbeiterin in der Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde in Euskirchen und befasst sich mit den Gefahren im Internet. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Doch das ist natürlich falsch. Smartphones gehören zum Alltag dazu. Es geht also nicht um Verbote, sondern um die richtige Handhabe. Denn die Kinder heute sind „Digital Natives“, sie wachsen mit Smartphones und der ständigen Verfügbarkeit des Internets in all seinen Formen auf, also auch mit Musik- und Video-Streamingdiensten. Da tut sich manches Elternteil schwer, denn die Entwicklung in dem Bereich geht rasend schnell vorbei. Der Hype der einen App hält noch an, da ist schon wieder die nächste App veröffentlicht, die man vermeintlich unbedingt nutzen muss. Oder wie Marianne Rütt, Schulleiterin der Grundschule, sagt: „Kinder sind uns einige Klicks voraus.“

Aufhalten lässt sich das nicht mehr. „Spätestens ab der dritten Klasse wird das Handy ein Thema“, weiß Melanie Houf, selbst Mutter von zwei Kindern im zum Vortrag passenden Alter. Laut einer Studie von 2018 – die Zahlen dürften seitdem gestiegen sein – nutzt die Hälfte der Sechs- bis 13-Jährigen das Internet. Kinder sind heute im Schnitt täglich dreieinhalb Stunden online, durch Streaming-Dienste wie Netflix, Spotify und Co. dürfte das zunehmen, denn sie sind nichts anderes Online-Zeit. „Das Konsumangebot ist unendlich geworden“, sagt Houf.

Mediennutzungsvertrag für Kinder

Schon 51 Prozent der Grundschüler sind Smartphone-Nutzer, in der fünften Klasse steigt dieser Anteil auf 93 Prozent an. Handys gibt es meist zur Einschulung oder zur Kommunion. Damit fängt das Dilemma an. Houf hat einen simplen Tipp: „Schließen Sie mit Ihren Kindern einen Mediennutzungsvertrag ab: Schenken Sie ihnen das Smartphone nicht, sondern übergeben es nur zur Nutzung, es bleibt weiter Ihnen. Und wenn etwas nicht so läuft, wie vertraglich festgehalten, nehmen Sie das Handy wieder an sich.“

Wichtigste Vorbilder für Kinder, zumindest noch vor dem Teenager-Alter, sind die Eltern. „Sie sind der Spiegel der Kinder“, mahnt Houf. Deshalb müssten für Eltern und Kinder gleiche oder zumindest für die Kinder nachvollziehbare Regeln herrschen. Handyverbot am Esstisch? Dann bitte schön für die ganze Familie. Und auch Eltern müssten gewisse Dinge berücksichtigen und sich fragen: Ist es richtig, jedes Lebensereignis des Kindes öffentlich zu stellen? Gehören Bilder der Einschulung, aus dem Urlaub und von der Kommunion oder – noch schlimmer – Bilder auf dem Töpfchen oder in der Badewanne ins Internet? Welche Auswirkungen kann das, eventuell auch erst später, für die Kinder haben? Stichwort: Cybermobbing.

Mehr als 200 Elternteile, deren Kinder die Grundschulen Kall, Sistig und Schleiden besuchen, hatten sich zur Veranstaltung in Kall angemeldet. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Doch Eltern sind nicht nur Vorbilder, sondern haben auch einen Erziehungsauftrag und eine Aufsichtspflicht. Veröffentlichen oder versenden die Kinder im Internet oder in Messengers strafrechtlich relevantes, können die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb gibt Melanie Houf den Tipp, im besagten Mediennutzungsvertrag mit den Kindern auch die Kontrolle der Smartphones aufzunehmen: „Sind Kinder jünger als 13, gucken Sie täglich rein, ab 13 einmal pro Woche.“

Im Idealfall sind Eltern auch Vertrauenspersonen und erste Ansprechpartner bei Problemen. Doch gerade in der Pubertät sind gerade die Eltern die letzten Personen, mit denen die Heranwachsenden sprechen wollen. „Beziehen Sie Paten oder Freunde mit ein, an die sich die Kinder immer wenden können“, rät Houf.

Melanie Houf, Mitarbeiterin in der Kriminalprävention der Kreispolizei, stellte auch gängige Apps und der Altersfreigaben vor.  WhatsApp ist beispielsweise erst ab 16 Jahren, um die bei Kindern beliebte App TikTok zu nutzen, müssten Eltern von Minderjährigen offiziell zustimmen, praktisch kann aber jedes Kind die App installieren. Wichtig ist auf jeden Fall, die Apps und auch das Smartphone so sicher wie möglich einzustellen. Viele WhatsApp-Nutzer wissen beispielsweise nicht, dass man es seit Kurzem unterbinden kann, automatisch Gruppen hinzugefügt zu werden. Dass Handys und bestimmte Geräte heute jedes Gespräch mithören, um hinterher passende Werbung zu liefern, erinnert auch an Science-Fiction, ist aber längst Realität.

Selbst weiterbilden

Deshalb empfiehlt die Polizeimitarbeiterin, dass Eltern spezielle Kinder-Suchmaschinen oder Apps benutzen und so für ihre Kinder möglichst sichere Umgebungen generieren. Eltern sollten auch selbst „am Ball“ bleiben. „Bilden Sie sich weiter, klären Sie sich über Gefahren und gesetzliche Richtlinien auf auf, treffen Sie Schutzmaßnahmen, zeigen Sie Ihren Kindern das Internet, begleiten und kontrollieren Sie sie dabei. Es schadet nicht, wenn auch Sie mal eine halbe Stunde Fortnite spielen, damit Sie wissen, was das ist.“

Womit sich Melanie Houf und ihre Kollegen zunehmend beschäftigen, ist das Themengebiet des Cybermobbings. Das fängt schon mit dem Versand von Kettenbriefen an. Wahre Schreckensszenarien spielten sich ab, wenn die Nachrichten nicht weitergeleitet werden. Kinder im Alter von zehn oder elf Jahren, die zum ersten Mal mit so etwas in Berührung kommen, lassen sich davon tatsächlich einschüchtern. Und das „lustige Pornovideo“, dass Erwachsene in Gruppen versenden, in denen sich auch Kinder befinden, unterliegt dem Straftatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Schulleiterin Marianne Rütt begrüßte die Referentin und das Publikum und stellte fest: „Die Kinder sind uns einige Klicks voraus.“ Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Hauptbestandteil des Cybermobbings sind aber Beleidigungen, Bedrohungen, Bloßstellungen und Belästigungen. „Kinder werden heute im Regelfall nicht mehr verprügelt, das läuft online ab.“ Das Schlimme für Eltern: Sie merken es nicht immer. Deshalb rät Melanie Houf dazu, die Kinder ganz genau zu beobachten: Hat sich das Verhalten verändert? Sind sie nervös oder unsicher? Werden sie ruhiger und ziehen sich zurück? Haben sie öfter Bauch- oder Kopfschmerzen? Verstecken sie gar ihr Smartphone? Falls ja, „dann sprechen Sie mit ihren Kindern, deren Freunden oder den Lehrern“. Und wenn auf dem Handy etwas gefunden wird, sollten umgehend Beweise gespeichert werden und die Polizei eingeschaltet werden. „Wir wissen immer, an wen man sich wenden kann.“

Für Kinder und Eltern gibt es außerdem die „Nummer gegen Kummer“. Kinder mit Sorgen erreichen Ansprechpartner montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 116111, das Elterntelefon unter 0800/1110550 ist montags bis freitags von 9 bis 11 und dienstags und donnerstags zusätzlich von 17 bis 19 Uhr erreichbar. Ein Fall wie der von Joel Horn sollte sich, wenn möglich, nicht wiederholen.

pp/Agentur ProfiPress