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Keine Testpflicht im AWZ

Zur Mülldeponie bei Strempt, die vom Kreis Euskirchen betrieben wird, darf man auch ohne aktuellen Schnelltest fahren – Maskenpflicht besteht trotzdem

Kreis Euskirchen/Strempt – Der Kreis Euskirchen erlaubt für die Kreisverwaltung und deren Nebenstellen seit Montag, 3. Mai, den Zugang nur mit tagesaktuellem negativen Schnelltest. Davon ausgenommen, obwohl dem Kreis Euskirchen zugehörig, ist der Zugang zum Abfallwirtschaftszentrum bei Strempt, der weiterhin ohne Schnelltest möglich ist.

Wer dort zum Beispiel Bio-Abfall oder sonstige Abfälle aus Privathaushalten entsorgt, muss an der Einfahrt kein negatives Testergebnis vorlegen, da sich alles draußen abspielt. Die Maskenpflicht bleibt allerdings bestehen. Weiterhin muss im Vorfeld im Buchungstool des Kreises Euskirchen ein Termin vereinbart werden (https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftszentrum_33159.php).

Das Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen bei Strempt, hier ein Luftbild aus dem Jahr 2017, ist auch ohne tagesaktuellen negativen Schnelltest zugänglich. Bild: Felix Lang/pp/Agentur ProfiPress

Ansonsten gilt für die Kreisverwaltung und ihre Nebenstellen: Seit dem 3. Mai ist der Zugang nur noch mit einem negativen Schnelltest möglich. Dieser Test kann entweder vor Ort im Kreishaus gemacht werden, wo das Berufsbildungszentrum BZE im Eingangsbereich ein Testzentrum eingerichtet hat, das von Montag bis Samstag von 7.30 bis 11 Uhr geöffnet hat), oder in einer der vielen Bürgerteststellen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine aktuelle Übersicht über alle Teststellen im Kreis Euskirchen findet sich auf https://corona.kreis-euskirchen.de.

pp/Agentur ProfiPress