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Hinweis der Stadtwerke Mechernich

Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher sind kein Toilettenpapierersatz

Mechernich – „Da Toilettenpapier in Zeiten der Corona-Krise beinahe schon zu einem Luxusgut geworden ist und die Regale in den deutschen Supermärkten häufig leergefegt sind, wird nach Alternativen gesucht. Küchenrollen, Taschentücher und Feuchttücher gibt es fast überall problemlos zu kaufen, und so greifen viele zu dieser Alternative. Sie sind allerdings kein geeigneter Ersatz für Toilettenpapier!“, mahnt Dietmar Kluge von den Mechernicher Stadtwerken.

Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher haben, so Kluge weiter, aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier. Herkömmliches Toilettenpapier sei darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern.

Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher gehören nicht in die Toilette! Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress

Küchenrollen und Taschentücher seien im nassen Zustand deutlich fester. „Diese Produkte überstehen teilweise sogar problemlos einen Waschgang in der Waschmaschine“, weiß der Teamleiter Steuern/Gebühren der Stadtwerke. Beim Abwassertransport beziehungsweise der Abwasserbehandlung könnte es durch die vermeintlichen Toilettenpapier-Alternativen zu Verstopfungen in den Leitungen führen oder diese könnten begünstigt werden. „Deswegen dürfen diese Produkte auch nicht in die Toilette, sondern gehören in die Restmülltonne“, so Kluge.

„Bitte bedenken Sie, dass aufgrund allgemeiner Erfahrungen in den meisten Fällen die Verstopfung bedingt durch den kleinen Durchmesser der eigenen Abwasseranlage und Abwasserleitung entsteht. Das ist dann richtig ärgerlich, und ob dann kurzfristig eine Firma zur Beseitigung der Verstopfung gefunden werden kann, ist in der jetzigen Zeit äußerst fraglich“, mahnt der Stadtbedienstete.

Auf die Problematik insbesondere von Feuchttüchern und Babyfeuchttüchern sei bereits in früheren Artikeln hingewiesen worden. Feuchttücher sind zum Teil sogar aus synthetischen Fasern oder natürlichen Textilfasern. Sie lösen sich im Wasser nicht auf und setzen dort, wo das Abwasser gepumpt werden muss, die Pumpen außer Betrieb. Irgendwann führt dann auch eine Verstopfung im Hauptkanal dazu, dass das Abwasser eines Hauses nicht mehr abfließt.

Kluge: „Leider müssen wir an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass eine Abfallentsorgung über die Toilette rechtlich verboten ist und im Rahmen der Entwässerungssatzung auch ein Ordnungsgeld nach sich ziehen kann. Deshalb: Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher gehören nicht in die Toilette!“

pp/Agentur ProfiPress