Aktuelles

ProfiPress

Agentur für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, journalistische und redaktionelle Dienstleistungen.

AllgemeinStadt Mechernich

Hilfe bei Antragstellung

Ab Freitag in der Bergstraße 17 Anlaufstellen für Hochwasseropfer aus dem Stadtgebiet Mechernich – Vorher Termin besorgen unter https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin

Mechernich – Ab Freitag, 17. September, werden Anträge auf Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe angenommen. Anlaufstelle für Hilfe beim Ausfüllen dieser Anträge ist ab dann das Fraktionsbüro der Unabhängigen Wählervereinigung in der Bergstraße 17 in Mechernich. Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.

Anträge für Aufbauhilfen können Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unternehmen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft online einreichen. Zum Besuch der Anlaufstelle vor Ort in Mechernich ist eine Terminbuchung unter https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin erforderlich. Die Service-Hotline des Kreises ist ab dem 17. September unter der Rufnummer (0 22 51) 15-88 50 freigeschaltet. Sie ist montags bis freitags von 8.30 – 20 Uhr und samstags und sonntags von 8.30 bis 14 Uhr erreichbar.

Landrat Markus Ramers: „Es ist wichtig, dass wir alle Betroffenen bereits zu Beginn der Antragstellung unterstützen!“ Neben Anlaufstellen in den Kommunen und der Service-Hotline setzt die Kreisverwaltung auch ein Info-Mobil ein, das im gesamten Kreis unterwegs sein soll. Wiederaufbaukoordinator Achim Blindert stellte der Presse Kriterien und Besonderheiten vor:

Privathaushalte

–        Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.

–        Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

–        Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hinter dem Durchgang ist das Fraktionsgebäude, Bergstraße 17, der UWV zu finden, in dem der Kreis seine Anlaufstelle für die Antragstellung von Hochwasseropfern eingerichtet hat. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Unternehmen

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

–        Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend

–        Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.

–        Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Landwirtschaft

–        Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.

–        Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.

–        Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft

–        Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.

–        Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind.

Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.

–        Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Landrat Markus Ramers (l.) und Wiederaufbaukoordinator Achim Blindert informierten die Öffentlichkeit über Wiederaufbauhilfen. Foto: Silvia Vanselow/Kreismedienzentrum/pp/Agentur ProfiPress

Welche Unterlagen werden für den Online-Antrag benötigt?

Für den Online-Antrag benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten. Darüber hinaus benötigen Sie für den Online-Antrag folgende Unterlagen:

–        Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung

–        Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen

–        Kontoverbindungsdaten

–        Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden

–        Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden

–        Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)

–        Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden

–        Angaben zu erhaltenen Spenden

–        Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe

–        Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde

–        Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden

–        Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird

–        Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)

–        Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben

Wenn Sie als Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter einen Schaden geltend machen wollen, benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:

–        Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

–        Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen

–        Mietverträge für das geschädigte Gebäude

–        Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten

Diese Unterlagen sollten von Ihnen hochgeladen werden:

–        Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)

–        Nachweis der Einkommenseinbußen

–        Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde

–        Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung

–        Spendenbescheinigung

–        Bescheinigung über die Soforthilfe

Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Service-Hotline des Landes NRW: 0211 / 4684-4994

Montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.

Die Förderrichtlinie und den Leitfaden unter: https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau/wiederaufbau-finanzielles

Dieses Schild weist den Weg zum Eingang des UWV-Fraktionsgebäudes. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Aufbauhilfe: IHK unterstützt Unternehmer

Mit dem Start des Antragsverfahrens für die Hochwasserhilfen aus dem Aufbaufonds für Selbstständige, Unternehmen und Angehörige der freien Berufe können die etwa 2.500 betroffenen Betriebe aus der Region Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen ab Freitag, den 17. September, die für den Wiederaufbau dringend benötigten Gelder beantragen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen spielt dabei eine wesentliche Rolle: Die IHKs übernehmen die Vorprüfung der Anträge, bevor die NRW.BANK als landeseigende Förderbank über die Bewilligung entscheidet und die Förderung auszahlt.

Dass die IHK Aachen diesen Prozess unterstützt, war von vornherein das Ziel von Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer: „Die Stärke der Wirtschaftskammern ist, dass wir die Betriebe und Selbstständigen vor Ort kennen. Dadurch können wir ihre Anträge schnell und unbürokratisch prüfen – damit sie die Aufbauhilfe möglichst zeitnah ausbezahlt bekommen.“

Zudem hat die IHK Aachen ein Hochwasserkompetenzzentrum mit vier weiteren nordrhein-westfälischen IHKs aus den Hochwasser-Gebieten aufgebaut, um übergreifend Fragen zur Beantragung und zu weiteren Unterstützungsleistungen zu beantworten. Unternehmer aus der Region Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg erhalten über die Hochwasser-Hotline 0241 – 44600 oder per E-Mail an hochwasserhilfe@aachen.ihk.de ab sofort umfangreiche Informationen.

Grundlage der finanziellen Unterstützung ist das Aufbauhilfegesetz 2021, das der Bundesrat am Freitag, 10. September, verabschiedet hatte. Das Land Nordrhein-Westfalen brachte die Förderrichtlinie schließlich unter Federführung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Bau als erstes Bundesland auf den Weg: Insgesamt stehen für die Regulierung der Schäden in NRW rund 12,3 Milliarden Euro bereit.

Reguliert werden damit 80 Prozent der Schäden an Gebäuden, Ausrüstung und Maschinen, Lagerbeständen sowie Reparaturkosten und Einkommenseinbußen für bis zu sechsmonatige Betriebsunterbrechungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Unwetter vom Juli stehen. Anträge für die Aufbauhilfe können bis Ende Juni 2023 gestellt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der IHK Aachen unter www.aachen.ihk.de/aufbauhilfe

pp/Agentur ProfiPress