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Gut, wenn etwas geregelt ist

Fachvortrag zum Erbrecht für professionelle und ehrenamtliche Betreuer – Überblick und Praxisbeispiele von Rechtsanwalt Michael Nücken – Erste Veranstaltung in der Kulturkapelle im Sozialtherapeutischen Heim „Haus Maria“ in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – „Erben gehört mit zum Leben und ist deshalb für jeden ein wichtiges Thema“, sagte Wilfried Müller, Fachbereichsleiter im Wohn- und Betreuungsverbund „Haus Sonne“ in Bad Münstereifel. Aus diesem Grund fand im zugehörigen Sozialtherapeutischen Heim „Haus Maria“ eine Fortbildung zum Thema „Erbrecht“ für ehrenamtliche und professionelle Betreuer statt. Den Vortrag hielt Fachanwalt Michael Nücken: „Erben ist ein Tabuthema, aber es ist nichts angenehmer, als wenn etwas geregelt ist – vor allem, wenn man als Betreuer für einen Dritten entscheiden muss.“

Teilnehmer der Veranstaltung waren ehrenamtliche Betreuer sowie hauptamtlich tätige Betreuer der anerkannten Betreuungsvereine, also der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt und vom „Haus Sonne“. Michael Nücken, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Bad Münstereifel, gab zunächst einen strukturierten Überblick über das Thema. Dabei erläuterte er zum Beispiel den Unterschied zwischen gesetzlicher und gewillkürter (also bewusst anders geregelter) Erbfolge, ging auf Art und Umfang von Erbschaften ein und widmete sich Konstellationen mit mehreren Erben.

Der Fachvortrag zum Thema Erbrecht war die erste Veranstaltung in der „Kulturkapelle“ im Sozialtherapeutischen Heim „Haus Maria“ in Bad Münstereifel. Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress
Der Fachvortrag zum Thema Erbrecht war die erste Veranstaltung in der „Kulturkapelle“ im Sozialtherapeutischen Heim „Haus Maria“ in Bad Münstereifel. Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress

Darüber hinaus lieferte Michael Nücken, der über mehr als drei Jahrzehnte Berufserfahrung verfügt, auch eine Vielzahl an Praxisbeispielen, um die Abläufe für seine Zuhörer anschaulich zu machen. So könne etwa eine Vollmacht über den Tod hinaus nützlich sein, wenn es darum geht, dass Angehörige oder Betreuer kurz nach dem Sterbefall organisatorische oder finanzielle Angelegenheiten wie die Beerdigung zu regeln haben. Ein verbreiteter Irrglaube sei, so Nücken, dass man die Familie enterben könne. „Der Anspruch auf den Pflichtanteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs umfasst, bleibt grundsätzlich bestehen.“

Konkret in Hinblick auf die Betreuung von Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können, stellte sich für die anwesenden Betreuer auch die Frage, inwiefern ihre Schützlinge ihr Erbe überhaupt selbst regeln können. „Die Annahme »Wer unter Betreuung steht, kann nichts mehr ändern« ist ebenfalls ein Irrglaube“, erklärte Michael Nücken. Ausschlaggebend sei, ob der Betreute einsichtsfähig sei und die Tragweite seiner Entscheidungen überschauen könne.

Fachanwalt Michael Nücken: „Erben ist ein Tabuthema, aber es ist nichts angenehmer, als wenn etwas geregelt ist – vor allem, wenn man als Betreuer für einen Dritten entscheiden muss.“ Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress
Fachanwalt Michael Nücken: „Erben ist ein Tabuthema, aber es ist nichts angenehmer, als wenn etwas geregelt ist – vor allem, wenn man als Betreuer für einen Dritten entscheiden muss.“ Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress

Am Ende des Abends konnte sich Wilfried Müller über zahlreiche positive Rückmeldung von den rund 20 Teilnehmern freuen. Unter anderem waren Natascha Wagner und Christina Jeuck, beide Vereinsbetreuerinnen im Caritasverband des Kreisdekanats Euskirchen, unter den Zuhörern. „Wir haben immer mal wieder Fälle, in denen wir mit dem Thema Erbschaft in Berührung kommen. Der Überblick über die Möglichkeiten hat mir mehr Sicherheit in diesem Bereich gegeben“, sagte Natascha Wagner. „Während des Vortrags kamen mir sofort zwei, drei Fälle in den Sinn, bei denen ich jetzt weiß, wie ich weiter vorgehen kann“, erzählte Christina Jeuck.

Stefan Besseler ist als Sozialpädagoge im Betreuten Wohnen der „Haus Sonne gGmbH“ selbst noch nicht mit dem Thema in Berührung gekommen. „Trotzdem wollte ich mir hier einen Einblick geben lassen, für den Fall, dass ich dieses Wissen mal brauche.“ Schließlich ist das Thema Erben über die Jahre immer häufiger geworden. „Heute wird oft und viel weitergegeben“, erzählte Michael Nücken und fügte hinzu: „Bis zum Jahr 2020 werden voraussichtlich rund 5,7 Millionen Haushalte etwas zu vererben haben. Dabei geht es um schätzungsweise 2,6 Billionen Euro.“

Rund 20 professionelle und ehrenamtliche Betreuer kamen zum Erbrechts-Vortrag von Fachanwalt Michael Nücken in das Sozialtherapeutische Heim „Haus Maria“. Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress
Rund 20 professionelle und ehrenamtliche Betreuer kamen zum Erbrechts-Vortrag von Fachanwalt Michael Nücken in das Sozialtherapeutische Heim „Haus Maria“. Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress

Der Fachvortrag im „Haus Maria“ war gleichzeitig eine Premiere. Zum ersten Mal wurde die neu eingerichtete „Kulturkapelle“ (die ehemalige Hauskapelle der Ordensschwestern im früheren „Haus Maria Königin“) für eine Veranstaltung genutzt. Die bunten Glasfenster erinnerten noch an die frühere Nutzung, während die Sitzbänke durch eine Gruppe von Tischen und Stühlen ersetzt worden waren. Dort, wo früher der Altar stand, geht jetzt ein großes Fenster in den Garten hinaus, dessen Jalousie als Leinwand für die Präsentation genutzt werden konnte. Wilfried Müller: „Der gesamte Abend war ein voller Erfolg.“

pp/Agentur ProfiPress