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Gratis zum Freilichtmuseum

Schulen und Kindergärten können Erstattung der Fahrkosten mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ beantragen

Mechernich-Kommern – Mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ können Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im Verbandsgebiet einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für den Nahverkehr oder für einen Reisebus stellen – zumindest falls das Museum mit dem ÖPNV nur schwer erreichbar sein sollte.

Der „LVR-Mobilitätsfonds“ ermöglicht Schulen und Kindergärten aus dem Verbandsgebiet eine Fahrtkostenerstattung, falls das Freilichtmuseum mit dem ÖPNV schwer zu erreichen sein sollte. Foto: Hans-Theo Gerhards/LVR/pp/Agentur ProfiPress

Es werden maximal fünf Fahrten einer Schule und zwei von Kindergärten und -tagesstätten pro Jahr gefördert. Dabei werden Führungen oder museumspädagogische Angebote nicht erstattet. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten vonnöten. Des Weiteren ist eine Antragsbewilligung nur bis zur Ausschöpfung des verfügbaren jährlichen Budgets und erst nach einem entsprechenden Besuch möglich.

Weitere Informationen zur „freien Fahrt“ ins Museum sind unter www.mobilitaetsfonds.lvr.de oder www.kommern.lvr.de zu finden.

hg/pp/Agentur ProfiPress