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Eine Akte für alle Fälle

Notfallakte enthält alle wichtigen Informationen: sämtliche Verträge, Bankverbindungen, Versicherungsansprüche – Entlastung für die Angehörigen im plötzlichen Todesfall –Tipps von der Steuerexpertin Claudia Weishaupt (Mechernich)

Claudia Weishaupt von der Mechernicher Steuerkanzlei „Heinen, L`homme, Weishaupt“ rät besonders Unternehmern zum Anlegen einer Notfallakte, in der wichtige Informationen wie Testament, Mietverträge, Mitgliedschaften, Versicherungsansprüche und Bankverbindungen zu finden sind. Foto: Peter Hoffmann/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Schleiden/Heimbach – Die finanzielle Absicherung der Familie ist nach dem Tod des Hauptverdieners ein wichtiges Thema. Deshalb rät Claudia Weishaupt von der Mechernicher Steuerkanzlei „Heinen, L`homme, Weishaupt“ zur Anlegung einer so genannten Notfallakte. Diese Sammlung aller wichtigen geschäftlichen und privaten Unterlagen kann für die Familie in der Trauerphase eine bemerkenswerte Hilfe sein.

Claudia Weishaupt: „Jedes Familienoberhaupt sollte eine solche Notfallakte mit praktischen Hinweisen und Hilfen für den »Fall X« erstellen.“ Die Akte sollte auf jeden Fall Testament, Bankverbindungen, Versicherungsansprüche, Liste der regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben, ein Vermögensverzeichnis, Name des Testamentsvollstreckers und beispielsweise Mitgliedschaften enthalten.

Mit Hilfe der Notfallakte fällt es den Angehörigen leichter, in der Schock- und Trauerphase den Überblick zu behalten und die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Das gilt insbesondere bei einem plötzlichen und unerwarteten Tod des Ernährers. Vor allem für Unternehmer, die ihr Geld häufig in den eigenen Betrieb stecken, sei eine Notfallakte von hoher Wichtigkeit, rät Claudia Weishaupt: Häufig ist bei ihnen kein Privatvermögen vorhanden, auf das die Familie direkt zurückgreifen könnte. Unternehmer sollten auf jeden Fall Informationen zu verlässlichen Ansprechpartnern im Unternehmen, sowie über alle relevanten Vorgänge aus dem betrieblichen Bereich für die Familie verständlich dokumentieren.

In der Notfallakte kann der Unternehmer auch innerbetriebliche  Maßnahmen treffen, sodass die Arbeit geordnet und ohne Pause weitergehen kann, falls er verstirbt oder beispielsweise durch einen Unfall seine Entscheidungsfähigkeit verliert.

Für Hinterbliebene und Erben sollte aus der Notfallakte klar hervorgehen, wo Testament, Mietverträge, Mitgliedschaften und Bankverbindungen zu finden sind. Das gilt natürlich auch für Nicht-Unternehmer: Die Notfallakte erspart den Hinterbliebenen langes unnötiges Suchen und sowie Irrwege und Missverständnisse. Eheleuten empfiehlt Claudia Weishaupt eine gegenseitige Bankvollmacht über den Tod hinaus, damit der Partner auch in der unmittelbaren Zeit nach dem Tod direkten Zugriff auf das gemeinsame Vermögen hat.

 

Julius Mey/pp/Agentur ProfiPress