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Durchgangsverkehr statt Durchfahrtsverbot

Mühlenbergstraße in Glehn wird unerlaubterweise als Abkürzung genutzt

Mechernich-Glehn – Eine Entwicklung von der wenig befahrenen Anliegerstraße zur Durchgangsverkehrspiste vollzieht sich seit einiger Zeit in der Mühlenbergstraße im Mechernicher Ortsteil Glehn. Weil die Kreisstraße 25 zwischen den Ortschaften Hostel und Glehn gesperrt ist, nutzen Autofahrer in zunehmendem und für die Anlieger höchst ärgerlichem Ausmaß die Mühlenbergstraße als unerlaubte Abkürzung.

Wie berichtet, muss ein 330 Meter langes Teilstück der K 25 zwischen den beiden Orten verlegt und neugebaut werden. Dort war es nach starken Regenfällen am 21. Juli zu einem 60 Meter breiten Erdrutsch gekommen, bei dem ein Stück der Fahrbahn mit in die Tiefe gerissen worden war. „Zur Berufsverkehrszeit reiht sich hier Auto an Auto“, berichtet Jürgen Winand, bei der Stadt Mechernich zuständig für das Straßenverkehrswesen, beim Ortstermin an der schmalen Mühlenbergstraße, auf der kaum zwei Autos aneinander vorbeifahren können.

Begegnen sich in der Mühlenbergstraße in Glehn zwei Autos, wird es eng. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress
Begegnen sich in der Mühlenbergstraße in Glehn zwei Autos, wird es eng. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress

Das Problem: Die Auto- und Motorradfahrer wollten den kürzesten Weg und ignorieren sowohl die ausgeschilderten Umleitungen über Eicks beziehungsweise über Bleibuir als auch das Durchfahrtsverbot-/Anlieger-frei-Verkehrszeichen.

„Gerne wird der Anlieger mit demjenigen gleichgesetzt, der ein Anliegen hat“, sagt Winand. Doch wer ist nach der Straßenverkehrsordnung nun Anlieger? Anlieger sind in diesem Zusammenhang neben den Bewohnern selbst nur die Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen. Möchte ein Autofahrer die Anliegerstraße aber nur für eine Abkürzung befahren, so begeht er nach dem Straßenverkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit.

Um dem unerlaubten Befahren der Mühlenbergstraße Einhalt zu gebieten, kündigt die Stadt Mechernich nun in Zusammenarbeit mit der Polizei stichprobenartige Kontrollen an. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.

Jürgen Winand von der Stadt Mechernich weist darauf hin, dass man in Zukunft verstärkt kontrollieren will, ob das Durchfahrtsverbot in der Mühlenbergstraße in Glehn missachtet wird. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress
Jürgen Winand von der Stadt Mechernich weist darauf hin, dass man in Zukunft verstärkt kontrollieren will, ob das Durchfahrtsverbot in der Mühlenbergstraße in Glehn missachtet wird. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress

Wie Guido Schmitz von der Tiefbauabteilung des Kreises Euskirchen jetzt im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Mechernich berichtete, steht der Neubau der Kreisstraße in den Startlöchern. „Eine Woche vor Weihnachten erfolgt die Auswertung der eingegangenen Angebote, spätestens Anfang Januar ist Baubeginn“, so Schmitz. Spielt das Wetter mit, soll die Straße im Mai 2017 wieder befahrbar sein. Vorausgegangen waren umfangreiche Bohr- und Sondierungsarbeiten.

pp/Agentur ProfiPress