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Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten

Für die meisten Mechernicher Hausbesitzer besteht keine generelle Pflicht – Nur wenige Dörfer sind komplett betroffen – Stadtverwaltung rät Eigentümern, keinesfalls übereilt zu reagieren

Mario Dittmann (l.) und Helmut Schmitz, die Betriebsleiter der Stadtwerke Mechernich, halten hier ein Teilstück eines Abwasserrohres in den Händen. Da diese in früheren Jahren mit Teerstricken und Mörtel abgedichtet wurden, sind viele Leitungen undicht. Heute werden Gummidichtungen verwendet, die haltbarer sind. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Es war ein politisches Dauerthema und ein Thema, das fast jeden Hausbesitzer betraf: die Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre, auch Dichtigkeitsprüfung genannt. Hochrechnungen ergaben, dass mit Sicherheit über 80 Prozent aller privaten Abwasserrohre in Deutschland undicht sind. Weil aber laut der Sachverständigen des Bundes und des Landes keine unmittelbare Gefahr für die Umwelt bestehe, kippte die nordrhein-westfälische Landesregierung das Gesetz, das eine generelle Pflicht zur Prüfung bestehender privater häuslicher Abwasseranlagen vorsah.

Der Grund: Verantwortlich dafür, dass kein Schmutzwasser austritt, sind die Eigentümer der Einfamilienhäuser und  Miethäuser. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Leitungen dicht sind. Doch eine generelle Pflicht wäre eine unnötige Kostenbelastung für die Haushalte, so die Sachverständigen.

Während sich also die meisten Eigentümer freuen dürfen, dass die Dichtheitsprüfung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist,  bleiben  Ausnahmen bestehen. „Die neue Rechtsverordnung, welche im Entwurf vorliegt, verpflichtet zur Prüfung innerhalb von Wasserschutzgebieten und flächendeckend bei gewerblichen oder industriellen Abwässern“, informiert Helmut Schmitz, Erster Betriebsleiter der Stadtwerke Mechernich. Generell geprüft wird auch bei Neubauten, hier ist die Pflicht dazu bereits im Bauantrag verankert. Gemeinsam mit dem Zweiten Betriebsleiter der Stadtwerke Mechernich,  Mario Dittmann und Michael Hippe, Geschäftsführer des beauftragten Ingenieurbüros Fischer aus Erftstadt, nahm er eine Einteilung des Stadtgebietes Mechernich vor. In ihr sind die in Wasserschutzzonen liegenden betroffenen Wohngebiete  dargestellt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass in Wasserschutzgebieten  bei privaten Wohnhäusern Schmutzwasser führende Abwasserleitungen, die 1965 oder früher gebaut wurden, bis Ende 2015 überprüft sein müssen,  bei gewerblichen Betrieben vor Baujahr 1990. Neuere Leitungen in Wasserschutzgebieten sind bis 2020 zu prüfen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen Betriebe, die mit Chemikalien belastetes Schmutzwasser ableiten, ebenfalls bis Ende 2020 die Leitungen überprüfen lassen.

Geregelt sind auch die Fristen für die Sanierung, sollte die Prüfung Schäden zu Tage bringen. „Schwere Schäden müssen sofort beseitigt werden“, so Helmut Schmitz. Bei mittleren Schäden können sich betroffene Hausbesitzer bis zu zehn Jahre Zeit nehmen für die Sanierung. Bagatellschäden müssen dagegen  bis zur Wiederholungsprüfung in 30 Jahren nicht behoben werden.

In der zweiten Jahreshälfte 2013 will die Stadt Mechernich damit beginnen, die betroffenen Hausbesitzer anzuschreiben. „Es gilt zunächst zu ermitteln, wie alt die Leitungen sind“, sagt Mario Dittmann. Außerdem werden Eigentümer bei Bürgerversammlungen in den einzelnen Orten rund um die Dichtheitsprüfung informiert.

Zu den Mechernicher Ortsteilen, in denen  alle Hausbesitzer ihre Leitungen überprüfen lassen müssen, weil sie in Wasserschutzzonen liegen, zählen Satzvey, Lessenich, Rißdorf und Urfey. Bis auf einige wenige Häuser, die nicht mehr im Wasserschutzgebiet liegen, gilt dies auch für Harzheim und Weyer. In Holzheim und Wachendorf befindet sich jeweils nur ein kleiner Teil im Süden der Ortslage in Wasserschutzzonen. Für alle anderen privaten Hauseigentümer im Stadtgebiet Mechernich  gibt es für die Dichtheitsprüfung keine  Vorgabe.

„Die Kosten für die Prüfung belaufen sich im Falle eines normalen Einfamilienhauses auf zirka 500 Euro“, informiert Dittmann. Stehe eine umfangreiche Sanierung der Abwasserleitung an, könne dafür durchaus ein fünfstelliger Betrag fällig werden. Helmut Schmitz und Mario Dittmann empfehlen Hauseigentümern dringend, „nicht in Panik zu verfallen“ und sich keinesfalls auf dubiose Angebote so genannter „Kanalhaie“ einzulassen. „Wartet bitte, bis wir auf Euch zukommen, es bleibt genügend Zeit. Erst bei konkreten Hinweisen von unserer Seite muss gehandelt werden“, lautet unisono die Empfehlung der beiden Fachleute in der Mechernicher Stadtverwaltung.

pp/Agentur ProfiPress