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30 Millionen Euro für Dorferneuerung

Bund und Land stellen Mittel zur Stärkung des ländlichen Raums zur Verfügung – Darauf weist der Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin – Gefördert werden auch private Vorhaben

Mechernich/Kreis Euskirchen – Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen im Jahr 2019 insgesamt 30 Millionen Euro zur Stärkung des ländlichen Raums zur Verfügung. Orte und Ortsteile im Kreis Euskirchen mit bis zu 10.000 Einwohnern können sich noch bis zum 28. Februar um eine Landesförderung bei der zuständigen Bezirksregierung Köln bewerben. Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen hin.

Bund und das Land NRW stellen insgesamt 30 Millionen Euro zur Stärkung des ländlichen Raums zur Verfügung. Orte und Ortsteile im Kreis Euskirchen mit bis zu 10.000 Einwohnern können sich noch bis zum 28. Februar um eine Landesförderung bei der Bezirksregierung Köln bewerben. Förderfähig sind die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern einschließlich ihrer Ausstattung und Eingrünung. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de/pp/Agentur ProfiPress

„Die Landesregierung hat die Fördermittel für das Dorferneuerungsprogramm 2019 im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht und unterstützt damit die Kommunen des ländlichen Raums bei der Bewältigung ihrer spezifischen Herausforderungen. Grundsätzlich förderfähig sind unter anderem die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern einschließlich ihrer Ausstattung und Eingrünung. Darüber hinaus werden Fördermittel für die Schaffung und Erhaltung sowie den Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen gewährt“, erläutert Klaus Voussem.

Gefördert werden auch
private Vorhaben

Das Erscheinungsbild der Dörfer, Städte und Gemeinden wird häufig durch private Grundstücke und Gebäude geprägt. „Daher beschränken sich die Förderungen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2019 nicht nur auf öffentliche Bereiche. Gefördert werden sollen ausdrücklich auch private Vorhaben“, so Voussem ergänzend.

Die Höhe der Zuwendung beträgt höchstens 250.000 Euro je Projekt der Gemeinden und höchstens 50.000 Euro je Maßnahme privater Antragsteller.

Alle weiterführenden Informationen zum Dorferneuerungsprogramm sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar: www.mhkbg.nrw

pp/Agentur ProfiPress